Wir betreiben einen eigenen qualifizierten Reparaturbetrieb. Unsere instand gesetzten Produkte haben einen sehr hohen Qualitätsstandard und erfüllen die strengen Richtlinien der EPAL. Gegen Gebühr reparieren wir Ihre Paletten auch im Tauschverfahren. Ebenso kaufen wir auch Ihre reparaturbedürftigen Paletten, Einwegpaletten und Gitterboxen an. Monatlich werden etwa 30.000 Ladehilfsmittel verschiedenster Art von uns instand gesetzt.
So gut wie neu!
Da beschädigte Teile nicht ausgebessert, sondern grundsätzlich gegen neue Original-teile ausgetauscht werden, ist praktisch jede (EUR-)Flachpalette oder Gitterbox nach der Reparatur so gut wie neu. An jeder qualitäts-geprüften Palette lässt sich genau feststellen, wer sie hergestellt und wer sie repariert hat. Bei Flachpaletten weist das EPAL-Brandzeichen den Herstellercode, sowie der Reparaturprüfnagel den Code des reparierenden Fachbetriebes aus.
Neben unserem qualifizierten Reparaturbetrieb für Europaletten betreiben wir nun ebenfalls eine Gitterboxenreparatur.
Als EPAL-lizenzierter Reparaturbetrieb werden unsere instand gesetzten Gitterboxen ständig durch die zuständigen Kontrollgesellschaften geprüft. Somit können wir einen sehr hohen Qualitätsstandard garantieren.
Wir bieten die Möglichkeit eines Reparaturtausches. Das heißt: Wir übernehmen ihre defekten, reparaturbedürftigen Gitterboxen. Im Gegenzug erhalten Sie, gegen eine Reparaturgebühr, durch uns instand gesetzte Gitterboxpaletten.
Umsatzsteuerpflicht beim Europalettentausch?
Seit der Verfügung (Auszug) der OFD Frankfurt zur steuerlichen Behandlung beim Reparaturtauschprogramm der EPAL ist hinsichtlich der richtigen Vorgehensweise zwischen Kunden und Lieferanten viel Verunsicherung entstanden.
Hierzu stellen wir fest:
Der Tausch von Europaletten 1:1 ist weiterhin nicht umsatzsteuerpflichtig! Beim Naturalientausch (z. B. 5 defekte Paletten gegen 1 tauschfähige Palette) muss eine Rechnung erstellt werden, dieses Verfahren ist somit umsatzsteuerpflichtig.
Die EPAL stellt hierzu verbindlich fest:
Umsatzsteuer beim REPARATURTAUSCH
Zum Thema Reparaturtausch gibt es zwischenzeitlich neue Erkenntnisse. Wir gehen davon aus, dass sich die Einschätzung der OFD Frankfurt in der Verfügung S 7119 – 008 – St 110 vom 12.03.2010 zum Reparaturtausch durchsetzt und raten Ihnen deshalb, den Reparaturtausch ab sofort – bestenfalls über mtl. Sammelrechnungen – abzurechnen.
Festzuhalten ist, dass dadurch keine finanziellen Nachteile im Vergleich zum bisherigen Verfahren entstehen, da sich die Umsatzsteuer gegenseitig aufhebt. Außerdem bleiben die wichtigsten Vorteile des Reparaturtauschs, wie die ökologisch nachhaltige Weiterverwendung von beschädigten Paletten sowie die Geschäftsmöglichkeit für die beteiligten Unternehmen, bestehen.